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Christoph Nitz
Fon: 0 30-42 02 31 16 Fax: 0 30-42 02 31 17
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An die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin

(vorab per Fax: (030) 24 009 645 )

Antrag

Hiermit beantragen wir die Überprüfung und Aufhebung der Entscheidung des Parteivorstandes der Partei DIE LINKE vom 08. Juni 2009 zum Delegiertenschlüssel für Delegierte aus den bundesweiten innerparteilichen Zusammenschlüssen zum Parteitag der Partei DIE LINKE wegen Nichtbeachtung des in der Satzung der Partei DIE LINKE dafür bestimmten Stichtags und der daraus folgenden Ungleichbehandlung von bundesweiten innerparteilichen Zusammenschlüssen.

Begründung:

Auf der Sitzung des Parteivorstandes vom 08. Juni 2009 wurde der Delegiertenschlüssel entsprechend § 16 Abs. 4 der Bundessatzung vom Parteivorstand beschlossen.

Nach § 16 Abs. 8 der Satzung erhalten bundesweite Zusammenschlüsse entsprechend ihrer Mitgliederzahl bis zu 8 Mandate. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung müssen bundesweite Zusammenschlüsse ihr Wirken dem Parteivorstand anzeigen. Darüber hinaus gibt es in § 7 Abs. 2 weitere Kriterien für die Einordnung als bundesweiter Zusammenschluss.

Bei der Zuordnung von Mandaten zum Parteitag an die BAG Hartz IV durch den Beschluss des Parteivorstandes vom 08. Juni 2009 wurde der in der Satzung bestimmte Stichtag missachtet und damit die bundesweiten innerparteilichen Zusammenschlüsse ungleich behandelt.

Die BAG Hartz IV hat sich nach eigener Pressemitteilung vom 7. März 2009 im Januar 2009 gegründet. Die konstituierende Mitgliederversammlung fand am 6. März 2009 in Berlin statt. Der Parteivorstand hat die BAG Hartz IV als bundesweiten Zusammenschluss in seiner Sitzung am 08. Juni 2009 anerkannt. Die Einladungen zur Gründungsversammlung im März wurden im Februar 2009 verschickt und sprachen unmissverständlich davon, dass Vertreter verschiedener Landesarbeitsgemeinschaften sich im „vergangenen Monat“ – also im Januar 2009 – zur Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft entschlossen hätten.

Nach § 7 Abs. 8 können nur bundesweite Zusammenschlüsse Parteitagsdelegierte entsenden. Eine Anzeige an den Parteivorstand, welche neben den weiteren Kriterien unabdingbar für die Anerkennung als bundesweiter Zusammenschluss ist, kann aber erst nach Gründung der BAG erfolgen, was ja auch durch die Anerkennung durch den Parteivorstand am 08. Juni 2009 geschehen ist.

Damit war die BAG Hartz IV frühestens ab dem 08. Juni 2009 ein bundesweiter Zusammenschluss, der Anspruch auf Delegiertenmandate hat, soweit er die weiteren Kriterien erfüllt.

Der § 16 Abs. 4 legt nun aber fest, dass der Delegiertenschlüssel vom Parteivorstand auf der Grundlage der Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres für die beiden folgenden Kalenderjahre festgestellt wird. Der § 16 Abs. 4  spricht hier vom Delegiertenschlüssel an sich, nicht vom Delegiertenschlüssel für die Vertreter/innen aus den Gliederungen. Damit sind auch für die bundesweiten Zusammenschlüsse die Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres entscheidend. Alles andere würde im übrigen auch eine Ungleichbehandlung zwischen bundesweiten Zusammenschlüssen und Gliederungen der Partei bedeuten, die nicht zu rechtfertigen ist.

Eine im Kalenderjahr 2009 gegründete BAG konnte nun aber nicht bereits am 31.12.2008 als bundesweiter Zusammenschluss Mitglieder haben.

Diese Fakten haben wir gegenüber dem Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Dr. Dietmar Bartsch, dem Leiter der Bundesgeschäftsstelle, Georg Fehst sowie dem Mitarbeiter des Parteivorstandes im Bereich Parteientwicklung, Tanju Tügel angezeigt. Letzterer gab an, dass die BAG Hartz IV schon zum 31.12.2008 als ein bundesweiter Zusammenschluss gelten müsse, da es ja schon einige Landesarbeitsgemeinschaften gegeben habe. Dies widerspricht der Satzung unserer Partei DIE LINKE auf Bundesebene, die eindeutig vorsieht, dass ein bundesweiter Zusammenschluss seine Arbeit dem Bundesvorstand anzeigen muss, sofern die Kriterien – wie oben ausgeführt – erfüllt werden. In Fällen, wo diese Kriterien nicht erfüllt sind, ist der Bundesausschuss anzufragen, ob eine Anerkennung dennoch erfolgen kann. Die Satzung sieht hier auch nicht die Möglichkeit einer anderen Verfahrensweise.

Aus all diesen Gründen hätte die BAG Hartz IV bei der Vergabe von Delegiertenmandaten nicht berücksichtigt werden dürfen.

Berlin, den 16.06.2009

Für die BAG Rote Reporter/-innen:

Christoph Nitz, Vorsitzender der Sprecher/-innenrates

Klaus-Dieter Heiser, stellv. Vorsitzender des Sprecher/-innenrates

Anlagen: Delegiertenmandate für bundesweite Zusammenschlüsse, Presseerklärung BAG Hartz IV

BAG Rote Reporter/-innen
c/o Pressebüro Nitz
Weitlingstraße 35, 10317 Berlin
c.nitz@rote-reporter.de
kd-heiser@rote-reporter.de


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